gegenüber den Polizisten geäusserten Aussagen ist zusammenfassend Folgendes von Bedeutung (vgl. pag. 3300 f.; pag. 590 ff.; pag. 615 ff.; pag. 620 ff.; pag. 3253 ff.): - H.________ (sel.) sprach immer von zwei maskierten Männern, welche die Wohnung betreten hätten; - einer der beiden Täter habe weisse Hosen getragen. Dieser sei auf seine Frau losgegangen. Derjenige mit den weissen Hosen sei der Dunkelhäutige gewesen; - er sei, nachdem er die Türe geöffnet habe, sofort von einem der beiden Täter angegriffen worden.