Ferner sprach H.________ (sel.) auch im Spital gegenüber den Polizisten R.________ und S.________ von zwei Tätern, wobei derjenige mit den weissen Hosen auf seine Frau losgegangen sei (pag. 621). Damit steht fest, dass der fragliche Satz von H.________ (sel.) stammt. H.________ (sel.) sprach gleichbleibend und wiederholt von zwei Tätern. E.________ sprach immer nur von einem Täter. Bei den von H.________ (sel.) gegenüber den Polizisten geäusserten Aussagen ist zusammenfassend Folgendes von Bedeutung (vgl. pag.