T.________ konnte diese Aussage demnach klar Herrn H.________ zuordnen, wobei sie lediglich offen liess, ob er dies direkt gesehen oder nur die Schlussfolgerung gezogen hatte. Nicht nur gegenüber den Polizisten T.________ und AD.________ sprach H.________ (sel.) von zwei Tätern. Diese Tatsache kann ebenfalls der Meldung an die Einsatzzentrale und dem Journaleintrag vom 26.11.2013 entnommen werden (pag. 3299; pag. 3301). Beide Male sprach H.________ (sel.) davon, zwei unbekannte Täter, schwarz maskiert und auch schwarz angezogen – wobei einer der beiden weisse Hosen getragen habe – hätten sie überfallen (pag. 3300 f.). Ferner sprach H.______