um nicht wegen «dem Sozialen» in Gefangenschaft zu geraten (vgl. pag. 1630 f., Z. 399 ff.). Demzufolge konnten die von ihm am 25.11.2013 getragenen Kleidungsstücke nicht untersucht werden. Dennoch lassen die Erkenntnisse des KTD im Zusammenhang mit den subjektiven Beweismitteln eindeutige Schlüsse auf die Täterschaft von C.________ zu (vgl. nachfolgende Ausführungen). 11.1.2 Zu den Aussagen von H.________ (sel.) Als subjektive Beweismittel ist zuerst auf die aktenkundigen Äusserungen von H.________ (sel.) einzugehen. Weil H.________ (sel.) bereits am 26.11.2013 im Spital verstorben ist, konnte er nie formell zu Protokoll befragt werden.