10. Vorinstanzliche Sachverhaltsfeststellungen Die Vorinstanz kam bezüglich der den Beschuldigten A.________ und C.________ zur Last gelegten Vorwürfen zu folgendem Beweisergebnis (pag. 3464 ff., S. 39 ff. der erstinstanzlichen Entscheidbegründung): […] I.________ bat C.________ um Hilfe bei der Beschaffung von Papieren bei ihrem Ehemann. C.________ zog A.________ bei. I.________ stellte den Männern für ihre Arbeit eine finanzielle Abgeltung in Aussicht. Auf der Fahrt nach Bern wurden Einkäufe getätigt, u.a. wurden im Hinblick auf die erwartete und gewollte Konfrontation mit N.________ u.a. Handschuhe und Gesichtsmasken gekauft.