8. Bestrittener/unbestrittener Sachverhalt Die Vorinstanz hat einleitend den unbestrittenen und bestrittenen Sachverhalt korrekt festgehalten (vgl. hierzu auch pag. 3428 f., S. 4 f. der erstinstanzlichen Entscheidbegründung). Unbestrittenermassen war das Ziel der Aktion vom 25.11.2013 in X.________, dem im 2. Stock der Liegenschaft in X.________ wohnhaften Ehemann von I.________, N.________, den Pass und persönliche Dokumente wegzunehmen. Die rechtskräftig verurteilte I.________ bestätigte entsprechende Pläne. Sie führte A.________ und C.______