7. Vorbemerkungen Oberinstanzlich einzig angefochten sind die Vorwürfe bezüglich der vorsätzlichen Tötung zum Nachteil von H.________ (sel.), der versuchten vorsätzlichen Tötung zum Nachteil von E.________, des Diebstahls zum Nachteil von H.________ (sel.) und E.________ sowie des Raubes zum Nachteil von N.________. Da die vier Anklagepunkte in unmittelbarem Zusammenhang zueinander stehen, wird die nachfolgende Würdigung für alle vier Vorwürfe gemeinsam vorgenommen. Die A.________ (auch genannt «AAA.