[sel.] und versuchte vorsätzliche Tötung z.N. von E.________; pag. 3355). Durch die Kammer sind aber auch die damit zusammenhängenden Punkte – das Strafmass sowie die Kosten- und Entschädigungsfolgen – zu beurteilen. Die Schuldsprüche unter den Ziff. I.3 bis Ziff. I.9 sind in Rechtskraft erwachsen (pag. 3355 ff.). Die Kammer hat ferner über das Widerrufsverfahren nach Ziff. II (pag. 3359) sowie über die Zivilklagen nach Ziff. IV.2, Ziff. IV.4 und Ziff. IV.5 zu urteilen. Die Zivilklagen gemäss Ziff. IV.1 und Ziff. IV.3 sind in Rechtskraft erwachsen (pag. 3360). In Bezug auf C.________ unterliegen die Schuldsprüche gemäss Ziff. II.1 bis Ziff.