5. C.________ (eventualiter in solidarischer Verbindung mit A.________) sei in Bestätigung des vorinstanzlichen Urteils zu verurteilen, E.________ für den Tod von H.________ (sel.) eine Genugtuung von CHF 40‘000.00 zu zahlen, zuzüglich Zins zu 5% seit dem 27.11.2013. 6. C.________ (in solidarischer Verbindung mit A.________) sei zu verurteilen, Frau E.________ für die erlittenen Verletzungen eine Genugtuung von CHF 15‘000.00 zu zahlen, zuzüglich Zins zu 5% seit dem 25.11.2013.