8. A.________ sei (in solidarischer Verbindung mit C.________) in Bestätigung des vorinstanzlichen Urteils zu verurteilen, den Privatklägerinnen den durch den Kanton Bern nicht übernommenen Anteil ihrer Parteikosten für das erstinstanzliche Verfahren im Umfang von CHF 6‘861.25 zu ersetzen. 9. A.________ sei (in solidarischer Verbindung mit C.________) zu verurteilen, den Privatklägerinnen ihre Parteikosten für das Berufungsverfahren zu ersetzen. II. Anträge ad C.________