5. A.________ (eventualiter in solidarischer Verbindung mit C.________) sei in Bestätigung des vorinstanzlichen Urteils zu verurteilen, F.________ für den Tod von H.________ (sel.) eine Genugtuung von CHF 15‘000.00 zu zahlen, zuzüglich Zins zu 5% seit dem 27.11.2013. 6. Eventualiter sei A.________ (eventualiter in solidarischer Verbindung mit C.________) zu verurteilen, für die Körperverletzung von Herrn H.________ (sel.) eine Genugtuung von CHF 15‘000.00 an die Rechtsnachfolgerinnen zu zahlen, zuzüglich Zins zu 5% seit dem 25.11.2013. 7. Subeventualiter seien die Zivilklagen dem Grundsatz nach gutzuheissen.