3. A.________ (eventualiter in solidarischer Verbindung mit C.________) sei in Bestätigung des vorinstanzlichen Urteils zu verurteilen, den Privatklägerinnen Schadenersatz von CHF 3‘950.20 für die Todesfallkosten von H.________ (sel.) zu zahlen, zuzüglich Zins zu 5% seit dem 27.11.2013. 13 4. A.________ (eventualiter in solidarischer Verbindung mit C.________) sei in Bestätigung des vorinstanzlichen Urteils zu verurteilen, E.________ für den Tod von H.________ (sel.) eine Genugtuung von CHF 40‘000.00 zu zahlen, zuzüglich Zins zu 5% seit dem 27.11.2013.