4. Die unter Ziffer D. 6. des Urteils des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 04.02.2016 aufgeführten Gegenstände seien nach Rechtskraft des Urteils an C.________ zurück zu geben. 5. Die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils von C.________ (PCN ________) sei nach Ablauf der Frist durch das zuständige Bundesamt einzuholen. Die Zustimmung zur Löschung der erhobenen erkennungsdienstlichen Daten von C.________ sei nach Ablauf der Frist durch die auftraggebende Behörde einzuholen. 6. Die Honorare der amtlichen Verteidiger seien gerichtlich zu bestimmen.