1. der vorsätzlichen Tötung, gemeinsam mit C.________ begangen am 25.11.2013 in X.________, zN H.________ (sel.) (Urteil Ziffer A. I. 1.); 2. der versuchten vorsätzlichen Tötung, gemeinsam mit C.________ begangen am 25.11.2013 in X.________, zN E.________ (Urteil Ziffer A.I.2.); und er sei gestützt darauf sowie gestützt auf die rechtskräftigen Schuldsprüche in Anwendung von Art. 22 Abs. 1, 111, 139 Ziffer 1 StGB Art. 418, 428 Abs. 1 StPO zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft sowie dem vorzeitigen Strafantritt seit 06.01.2015;