zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft vom 28.11.2013 bis 06.01.2015 (insgesamt 404 Tage) und des vorzeitigen Strafvollzugs vom 06.01.2015 bis zum 09.12.2016 (insgesamt 704 Tage); 2. der Privatklägerin E.________ eine Genugtuungssumme von maximal CHF 10'000.00 zu entrichten, unter solidarischer Haftbarkeit mit C.________; 3. der Privatklägerin F.________ eine Genugtuungssumme von maximal CHF 5000.00 zu entrichten, unter solidarischer Haftbarkeit mit C.________;