Er sei unter Berücksichtigung der rechtskräftigen Verurteilungen zu einer angemessenen Freiheitsstrafe von mindestens 4 1/2 Jahren unter Anrechnung der Untersuchungshaft und des vorzeitigen Strafvollzugs zu verurteilen. Im Weiteren sei die Übertretungsbusse von CHF 200.00 inklusive Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Tagen bei schuldhafter Nichtbezahlung zu bestätigen, die Parteientschädigung nach Ziff. 3 des Urteilsspruchs sei zu reduzieren und die anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten seien zu bestätigen.