6 betreffend der vorsätzlichen Tötung z.N. von H.________ (sel.), der versuchten vorsätzlichen Tötung z.N. von E.________, des Diebstahls z.N. von H.________ (sel.) und E.________ sowie des versuchten einfachen Raubes z.N. von N.________ alias NN.________ (nachfolgend N.________). Für den Schuldspruch wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (Ziff. B.II.5) sei er angemessen mit einer Geldstrafe zu bestrafen. Weiter beantragte C.________ den teilbedingten Strafvollzug gemäss Urteil des Tribunal du Littoral