B.I. (Freispruch betreffend Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, angeblich begangen am 24.11.2013 in Genf durch Führen eines PWs ohne gültigen Führerausweis) und Ziff. B.II.5 (Schuldspruch wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, begangen in Zürich am 30.9.2013 durch Führen eines PWs ohne gültigen Führerausweis). Er beantragte einen Freispruch