D. Weiter wird verfügt: […] 2. Berufung Gegen das erstinstanzliche Urteil vom 4.2.2016 meldeten A.________, vertreten durch Fürsprecher B.________, am 12.2.2016 (pag. 3380) und C.________, vertreten durch Fürsprecher D.________, am 11.2.2016 (pag. 3382) frist- und formgerecht Berufung an. I.________, vertreten durch Rechtsanwalt J.________, teilte mit Schreiben vom 12.2.2016 mit, dass sie das erstinstanzliche Urteil akzeptiere und auf das Ergreifen eines Rechtsmittels verzichte – vorbehältlich einer allfälligen Anschlussappellation im Falle der Berufung durch die Staatsanwaltschaft (pag. 3392).