1. Zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren und 4 Monaten. Die Auslieferungs-, Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 793 Tagen wird an die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zur Bezahlung einer Parteientschädigung von CHF 35‘128.40 an die Privatklägerinnen E.________ und F.________, unter solidarischer Haftbarkeit mit A.________. 3. Zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten, […], insgesamt bestimmt auf CHF 50‘446.25 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). […] III.