1. Der A.________ gewährte bedingte Strafvollzug gemäss Urteil der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 26.09.2013 wird widerrufen. Die Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 70.00, ausmachend CHF 2‘100.00 ist zu vollziehen. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 300.00 für das Widerrufsverfahren werden A.________ auferlegt. III. [amtliche Entschädigung] IV. A.________ wird in Anwendung von Art. 41, 45, 46, 47 und 50 OR sowie Art. 126 und 433 StPO weiter verurteilt: