2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 2 Tage festgesetzt. 3. Zur Bezahlung einer Parteientschädigung von CHF 35‘128.40 an die Privatklägerinnen E.________ und F.________, unter solidarischer Haftbarkeit mit C.________. 4. Zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten, […], insgesamt bestimmt auf CHF 46‘718.55 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). […] II.