2. Im Umfang von CHF 3‘000.00 zur Deckung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten; 3. Die Restanz von CHF 4‘600.00 wird an A.________ zur Deckung der ihm zu Lasten der Straf- und Zivilklägerin C.________ (GmbH) zugesprochenen Entschädigungen gemäss Ziff. III.2. und IV.4 überwiesen. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Straf- und Zivilklägerin/Berufungsführerin v.d. Rechtsanwalt D.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz