1. Die Forderung der Straf- und Zivilklägerin C.________ (GmbH) wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. 2. Die auf den Zivilpunkt entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 500.00 werden der Straf- und Zivilklägerin C.________ (GmbH) auferlegt. 3. Für die Beurteilung des Zivilpunktes werden oberinstanzlich keine Verfahrenskosten ausgeschieden.