VI. Verfügungen Die von der Straf- und Zivilklägerin C.________ (GmbH) geleistete Sicherheit in Höhe von insgesamt CHF 8‘100.00 (vgl. pag. 421 f.) ist wie folgt zu verwenden: 1. Im Umfang von CHF 500.00 zur Deckung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten im Zivilpunkt; 2. Im Umfang von CHF 3‘000.00 zur Deckung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten; 3. Die Restanz von CHF 4‘600.00 ist an den Beschuldigten zur Deckung der ihm zu Lasten der Straf- und Zivilklägerin C.________ (GmbH) zugesprochenen Entschädigungen gemäss Ziff. III.2. und IV.4 zu überwiesen.