12 Forderung im Januar 2014 getäuscht wurde. Die zukünftige Zahlungsfähigkeit wird massgeblich durch den weiteren Geschäftsverlauf beeinflusst und es sind diesbezüglich in der Regel einzig Prognosen möglich. Dies trifft auch vorliegend zu, denn der Beschuldigte wusste gemäss dem festgestellten Sachverhalt im November 2013 noch nicht, dass die F.________ (AG) anfangs 2014 auf Grund ihrer finanziellen Verhältnisse die Konkurseröffnung würde beantragen müssen. Eine ausdrückliche Aussage über die Zahlungsfähigkeit der F.__