11 Wesentlich im Sinne des Art. 146 StGB ist eine irrige Vorstellung über Tatsachen, welche den Irrenden veranlassen, die vermögensschädigende Verfügung vorzunehmen. Bezüglich des Kreditbetruges hat das Bundesgericht festgehalten, dass für den Kreditgeber, neben dem Leistungswillen, die Zahlungs- bzw. Leistungsfähigkeit zur Zeit der Fälligkeit erheblich ist.