271 Z. 118 ff.). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 19. Oktober 2015 deponierte der Beschuldigte, dass der Auftrag damals vorgelegen habe, auf Grund von Einsprachen aber erst im Jahr 2015 habe ausgeführt werden können (pag. 357 Z. 4 ff.). Er, der Beschuldigte, habe den Auf-