9 Gesellschaft «helfen muss» geht sodann bereits einher, dass es dieser finanziell schlecht geht. Vor allem auf Grund der Rangrücktrittsvereinbarung hätte sich die Straf- und Zivilklägerin bewusst sein müssen, in welcher prekären finanziellen Lage sich die F.________ (AG) befindet. Ausserdem ist der Argumentation der Strafund Zivilklägerin, wonach der Beschuldigte das ihm entgegen gebrachte Vertrauen in dieser Situation ausgenutzt habe (vgl. dazu die Ausführungen von Rechtsanwalt D.________ in der oberinstanzlichen Verhandlung, pag.