Weiter ist zu berücksichtigen, dass – sofern nicht eine Zwischenbilanz erstellt wird – eine Überschuldung letztendlich nur nach Vorliegen des Jahresabschlusses eindeutig erkennbar ist. Während des Geschäftsjahres einfacher greifbare Kennzahlen – beispielsweise Umsatz oder Liquidität – haben je nach Umständen nur eine beschränkte Aussagekraft. Mit entsprechenden Kenntnissen und gewissem Aufwand wäre es durchaus möglich, die finanzielle Entwicklung einer Gesellschaft während des Jahres regelmässig zu prüfen. Die Aussagen des Beschuldigten bezüglich der finanziellen Situation der Gesellschaft und die Tatsache, wonach die externe Treuhandgesellschaft J.___