234 Z. 502 ff.). Aktenkundig ist, dass die Gesellschaft seit längerem mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten kämpfte und noch am 26. März 2013 mit CHF 200'000.00 rekapitalisiert wurde (pag. 26). Die Revision der Buchhaltung des Jahres 2013 wurde gemäss dem Beschuldigten bewusst so früh wie möglich nach Abschluss des Geschäftsjahres vorgenommen (pag. 232 Z. 388 ff.). Die Nachricht der Revisionsstelle, dass die Gesellschaft nicht mehr zu retten war, habe ihn wie ein Hammer getroffen; er und seine Frau seien wie «gekläpft» dagestanden (pag. 232 Z. 389 f., pag. 274 Z. 270 f.), er sei sich nicht bewusst gewesen, dass es so krass gewesen sei (pag. 357 Z. 31 ff.).