56, pag. 234). Dem Auszug aus dem Debitorenkonto lassen sich jedoch auch verschiedene unbezahlte Rechnungen datierend vom Juli und August 2013 entnehmen, was zeigt, dass die Straf- und Zivilklägerin im Jahre 2013 verschiedene Lieferungen auch ohne Vorauszahlung ausführte (pag. 111 f.). Auch wenn die näheren Umstände und die getroffenen Vereinbarungen bezüglich dieser Forderungen nicht bekannt sind, deuteten über Monate unbezahlte Rechnungen doch – auch für die Straf- und Zivilklägerin erkennbar – auf eine (weiterhin) angespannte Finanzlage der F.________ (AG) hin.