8.2 Bestrittener Sachverhalt und Beweisfragen Mit Blick auf die rechtliche Würdigung ist beweismässig zu klären, ob Hinweise dargetan sind, welche Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit und den Leistungswillen des Beschuldigten sowie auf die Erkennbarkeit der schlechten finanziellen 6 Situation der F.________ (AG) für den Beschuldigten und die Straf- und Zivilklägerin zulassen. Weiter sind die Umstände der Bestellung bzw. Bestellungsänderung vom November 2013 zu prüfen.