Gemäss Prüfungsbericht der Revisionsstelle vom 12. Februar 2014 lag eine Überschuldung vor und über die F.________ (AG) wurde am 28. Februar 2014 der Konkurs eröffnet (pag. 26, pag. 212). Die Geschäftsbeziehung zwischen der Straf- und Zivilklägerin und der F.________ (AG) bestand bereits, als der Beschuldigte das Unternehmen im Jahr 2001 von seinen Eltern übernahm (pag. 5, pag. 233 Z. 462 ff.). Während dieser langjährigen Geschäftsbeziehung konnte die F.________ (AG) die üblichen Zahlungskonditionen mehrfach nicht einhalten. Ausstände gab es bereits im Jahr 2001, als der Beschuldigte das Unternehmen übernahm (pag. 356 Z. 41 ff.).