209 Z. 73 ff.). Ein weiterer Verlust von CHF 275'000.00 im Jahre 2012 machte im Folgejahr verschiedene Sanierungsmassnahmen unabdingbar. Unter anderem wurde durch eine Kapitalherabsetzung mit anschliessender Kapitalerhöhung der Gesellschaft neue Mittel zugeführt. Weiter gab der Beschuldigte einen Rangrücktritt für ein dem Unternehmen von ihm persönlich gewährtes Darlehen von CHF 100'000.00 ab (pag. 209 Z. 77 ff., pag. 211 Z. 146 ff., pag. 230 Z. 333 f.). Auch im Geschäftsjahr 2013 kam es zu Verlusten. Gemäss Prüfungsbericht der Revisionsstelle vom 12. Februar 2014 lag eine Überschuldung vor und über die F.___