_, der entsprechend 50 Aktien im Nennwert von CHF 1'000.00 der F.________ (AG) erhielt und als Verwaltungsratsmitglied ohne Zeichnungsberechtigung eingetragen wurde (pag. 26, pag. 137 Z. 55 ff.). G.________ war nicht aktiv in der Gesellschaft tätig; operativ geführt wurde das Unternehmen weiterhin vom Beschuldigten (pag. 137 Z. 51 ff., pag. 229 Z. 245 ff. und Z. 253 ff.). Im Jahr 2011 führte ein Betriebsverlust von CHF 444'000.00 zur buchmässigen Überschuldung der F.________ (AG). Nur dank Rangrücktritten von Gläubigern konnte das Unternehmen weitergeführt werden (pag. 209 Z. 73 ff.).