8. Sachverhalt 8.1 Unbestrittener Sachverhalt Der Sachverhalt ist vorliegend weitestgehend unbestritten und durch die Akten belegt: Die F.________ (AG) wurde im Jahre 1983 von den Eltern des Beschuldigten gegründet. Der Beschuldigte übernahm das Unternehmen im Jahr 2001 und führte es anschliessend selbständig (vgl. pag. 225 Z. 40 f. und pag. 229 Z. 241 ff.). Im Han-