7. Vorwurf gemäss Anklageschrift Wie bereits ausgeführt, ist Gegenstand des oberinstanzlichen Verfahrens einzig noch der Vorwurf gemäss Ziff. I.2 der Anklageschrift vom 7. September 2015 (pag. 311): Dem Beschuldigten wird demgemäss ein Betrug vorgeworfen, begangen im November 2013 in E.____