419). Mit Verfügung vom 28. April 2016 wurde die Straf- und Zivilklägerin aufgefordert, innert 10 Tagen eine Sicherheit in der Höhe von CHF 6‘100.00 zu leisten (pag. 421 f.). Die Sicherheitsleistung ging fristgerecht beim Obergericht des Kantons Bern ein (pag. 428, vgl. auch pag. 424 ff.). 3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung wurden von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 29. August 2016; pag. 444) sowie Erhebungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Beschuldigten (datierend vom 12. August 2016; pag. 442 f.) eingeholt.