1. Der Straf- und Zivilkläger bzw. sein Anwalt wird aufgefordert, dem Gericht innert 10 Tagen ab Zustellung dieses Urteils eine detaillierte Zusammenstellung seiner Aufwendungen für das oberinstanzliche Verfahren einzureichen. 2. Die Festsetzung der oberinstanzlichen Entschädigung erfolgt mit separatem Beschluss.