1007 ff.). Seitens der vier Berufungsführer – welche auch oberinstanzlich Freisprüche verlangen und damit das erstinstanzliche Urteil vollständig anfechten – wird in den schriftlichen Berufungsbegründungen unisono die kostenfällige Abweisung beantragt (pag. 927, pag. 943, pag. 962 und pag. 988); seitens der Berufungsführer 1 und 3 zudem eventualiter die Verweisung auf den Zivilweg.