90 18.4 Täterkomponenten Betreffend Vorleben und persönliche Verhältnisse wird vorab auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 790). Der durch die Kammer eingeholte aktuelle Leumundsbericht (pag. 872 ff.) bestätigt diese Angaben und hält insbesondere fest, die Polizei habe sich in den letzten fünf Jahren nicht mit dem Berufungsführer 4 befassen müssen und über seinen Leumund sei der Polizei nichts Nachteiliges bekannt (pag. 872). Die Strafempfindlichkeit ist als normal einzustufen.