Seine Beweggründe und Handlungsweise waren mithin nicht egoistisch, sondern erscheinen aus seiner Stellung als Abteilungsleiter (zwischen Vorgesetztem und Untergebenen) im Gesamtkontext nachvollziehbar. Ihm wird einzig zum Vorwurf gemacht, dass er die Öffnung im Schutzgitter nicht provisorisch abgedeckt und/oder Warnhinweise angebracht hat und dass er die ihm unterstellten Schichtleiter nicht ausdrücklich darauf hingewiesen hat, die Kontrolleure und sämtliche anderen Mitarbeiter vor der von der Unfallmaschine ausgehenden Gefahr zu warnen.