86 bungsformular wirtschaftliche Verhältnisse vom 25.06.2016, pag. 869 f.). Für die Berechnung der Höhe des Tagessatzes ist somit nicht mehr von einem monatlichen Nettoeinkommen von CHF 3‘700.00, sondern neu von einer Rente von CHF 3‘180.00 auszugehen. Einzukalkulieren ist wiederum der Pauschalabzug von 25% für Steuern und Krankenkasse sowie die Unterstützungsbeiträge für die Ehefrau. Weiterhin sind korrigierend die Krankheitskosten der Ehefrau zu berücksichtigen.