16.3 Strafart und Asperation Diesbezüglich kann vollumfänglich auf die Ausführungen unter V.15.3. Strafart und Asperation hiervor verwiesen werden. Die Einsatzstrafe von 10 Tagessätzen Geldstrafe erhöht sich somit infolge Asperation um 5 Tagessätze auf eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen.