891), woraus gemäss Berechnungsformular ein Tagessatz von CHF 70.00 resultieren würde (vgl. Berechnungsformular Tagessatz, pag. 1037). Einer Erhöhung des Tagessatzes steht jedoch das Verschlechterungsverbot entgegen, weshalb es bei der erstinstanzlich fixierten Tagessatzhöhe von CHF 60.00 bleibt.