15.4 Täterkomponenten Betreffend Vorleben und persönliche Verhältnisse wird vorab auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 789). Der durch die Kammer eingeholte aktuelle Leumundsbericht (pag. 889 ff.) bestätigt diese Erwägungen und hält insbesondere fest, der Berufungsführer 1 sei bei Behörden und Polizei nie negativ in Erscheinung getreten und geniesse einen einwandfreien Leumund (pag. 890). Die von der Vorinstanz erwähnte Vorstrafe wegen Widerhandlung gegen das SVG (pag.