Die daraus entstehenden Abfallprodukte konnten durch die Nieren nur schwer abgebaut werden, so dass theoretisch ein Nierenversagen – und damit eine lebensgefährliche Situation – hätte resultieren können (pag. 413 f.). Auch heute noch leidet der Straf- und Zivilkläger unter den physischen und psychischen Folgen des Unfalls (vgl. dazu seine Aussagen an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, pag. 633 Z. 14 ff.; «Mein Gesundheitszustand ist nicht gut. Ich musste zum Arzt und ins Spital gehen. Ich war auch schon auf dem Notfall. Ich habe Brustschmerzen, ich habe Magenbrennen, man hat auch ein Röntgenbild von mir gemacht.