76 dann gefährlich werden können, wenn sich ein Mitarbeiter pflichtwidrig von seinem Arbeitsplatz entfernt habe, um sich an der Seite der Maschine auf ein erhöhtes Podest zu stellen und absichtlich in die laufenden Teile der Maschine zu greifen (pag. 994). Der Argumentation der Verteidigung kann nicht gefolgt werden. Aus der Tatsache, dass gefahrlos an der Maschine vorbeigegangen werden konnte, lässt sich nicht schliessen, dass die Unfallmaschine betriebssicher war.