10.7.6 Subjektiver Tatbestand (Unterlassungsfahrlässigkeit) Für die der Sorgfaltspflicht zugrunde liegende Rechtsquelle sowie in Bezug auf die Frage der Betriebssicherheit wird auf die Ausführungen unter IV.10.4.3 Sprayanweisung (Handlungsdelikt) b) Sorgfaltspflicht hiervor verwiesen. Rechtsanwältin I.________ macht diesbezüglich geltend, dem Berufungsführer 4 könne kein fahrlässiges Handeln vorgeworfen werden, da die Gefahr des Erfolgseintritts für ihn weder erkennbar noch voraussehbar und die Unfallmaschine trotz fehlender Plexiglasscheibe betriebssicher gewesen sei (pag. 993).